
Ambulante Rehabilitation verbindet eine hochwertige und intensive Rehabilitation mit dem Verbleib im häuslichen Umfeld.
Eine solche ambulante Rehabilitation kann nach schwerwiegenden Operationen oder bei chronischen Krankheiten sinnvoll sein, wenn keine stationäre Rehabilitation angezeigt ist. Eine solche Maßnahme unterstützt optimal dabei, Ihre Beschwerden im Alltag zu bewältigen.
Sie verbringen zwischen sechs und acht Stunden in unseren Kliniken oder dem ambulanten Therapiezentrum. Ärzte und Therapeuten behandeln Sie dort mit allem, was für Sie notwendig ist. Dazu kann Krankengymnastik gehören, aber auch Elektrotherapie, medizinische Trainingstherapie, Massagen, Entspannungstherapie, psychosoziale Unterstützung und vieles andere mehr.
Wenn Sie eine ambulante Rehabilitation beantragen wollen, müssen Sie zuerst Ihren behandelnden niedergelassenen Arzt aufsuchen. Grundsätzlichen Anspruch haben Sie alle vier Jahre. Zusammen mit Ihrem Arzt füllen Sie den Rehabilitationsantrag aus. Bei einer Zustimmung durch den Kostenträger können Sie sich die Klinik nach § 9 SGB IX selbst frei wählen. Gerne unterstützen wir Sie bei den notwendigen Schritten. Sollte es zu einer Ablehnung durch die Kostenträger kommen, haben Sie das Recht, Widerspruch einzulegen. Ihr Antrag wird dann neu geprüft.