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Anschlussheilbehandlung

Grundsätzliches:

Nach Operationen und schweren Erkrankungen (z. B. Schlaganfall, Herzinfarkt) erfolgt eine Behandlung in der Rehabilitationsklinik häufig als anschließende Heilbehandlung (AHB) an den Aufenthalt im Krankenhaus. Die AHB sollte spätestens zwei Wochen nach der Operation beginnen.

Leistungseinschränkungen, die durch die Erkrankung oder den Unfall ausgelöst wurden, können so schnellstmöglich behandelt werden.

Die stationäre Maßnahme dauert in der Regel von 18 bis max. 21 Tagen.

Antrag:

Der Antrag für eine AHB wird noch während des Aufenthaltes im Akutkrankenhaus gestellt, Unterstützung erhalten Sie dabei von Ihrem behandelnden Arzt oder dem Sozialdienst des jeweiligen Krankenhauses.