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Stationäre Rehabilitationsmaßnahme

Grundsätzliches:

Bei Ihrem stationären Aufenthalt in unseren Kliniken entwickelt das zuständige Reha-Team gemeinsam mit Ihnen die Therapieziele, die mit den erbrachten Rehabilitationsleistungen in Ihrer persönlichen Situation erreicht werden sollen.

Generell geht es um die deutliche Verbesserung Ihres gesundheitlichen Zustands. Sofern Sie berufstätig sind, soll die medizinische Rehabilitation dazu beitragen, Ihre Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen. Bei Patienten, die einen Unfall erlitten haben, wird angestrebt, die dadurch verursachten Beeinträchtigungen zu verringern und die Bewältigung des Schadens zu erleichtern.

Bei einer stationären Maßnahme wohnen Sie für die komplette Dauer der Rehabilitation in einer unserer Kliniken.

Antrag:

Wenn Sie eine Rehabilitation beantragen wollen, müssen Sie zuerst Ihren behandelnden niedergelassenen Arzt aufsuchen. Grundsätzlichen Anspruch haben Sie alle vier Jahre. Zusammen mit Ihrem Arzt füllen Sie den Rehabilitationsantrag aus. Bei einer Zustimmung durch den Kostenträger können Sie sich die Klinik nach § 9 SGB IX selbst frei wählen. Gerne unterstützen wir Sie bei den notwendigen Schritten. Sollte es zu einer Ablehnung durch die Kostenträger kommen, haben Sie das Recht, Widerspruch einzulegen. Ihr Antrag wird dann neu geprüft.