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In welchen Fällen ist eine Behandlung im Stimmheilzentrum angezeigt?

Kommunikationsfähigkeit, Nahrungsaufnahme auf natürlichem Wege und ungestörte Atemfunktion stellen für den Menschen grundlegende Bedürfnisse dar und sind wesentliche Voraussetzungen für die Teilhabe an der Gesellschaft und die Gestaltung zwischenmenschlicher Beziehungen.

Rehabilitationsmaßnahmen, Anschlussheilbehandlungen bzw. stationäre Heilbehandlungen im Stimmheilzentrum Bad Rappenau sind u. a. indiziert bei:

  • Stimmstörungen verschiedener Genese
    organisch, funktionell, psychosomatisch
  • Laryngektomien
  • Sprachstörungen  z.B. Aphasie nach Schlaganfall
  • Sprechstörungen bei neurologischen und anderen Erkrankungen
    z.B. Sprechapraxie, Dysarthrie, Dysarthrophonie
  • Redeflußstörungen z.B. Stottern, Poltern 
  • Schluckstörungen durch neurologische Erkrankungen, nach Operationen oder Strahlentherapien                               
  • Funktionsstörungen bei Tumorerkrankungen im Gesichts- und Halsbereich
    krankheits- bzw. behandlungsbedingt

Neben teil- und vollstationären Leistungen zur medizinischen Rehabilitation führt das Stimmheilzentrum als beihilfefähige Privatkrankenanstalt bzw. gemischte Krankenanstalt auch stationäre Heilmaßnahmen für beihilfeberechtigte bzw. privat krankenversicherte Patienten sowie Selbstzahler durch. Die Frage einer Kostenübernahme ist mit dem Kostenträger vorab abzustimmen.

Langjährige Expertise

Das Stimmheilzentrum wurde im Jahre 1982 gegründet. Das ursprünglich von Prof. Dr. Horst Gundermann und Frau Ute Oberländer-Gentsch erarbeitete Behandlungskonzept wird kontinuierlich den aktuellen fachlichen Erfordernissen entsprechend fortentwickelt und an neue Rahmenbedingungen angepasst.

 

 

Logopädische Gruppentherapie