Unsere Kliniken erbringen Leistungen, die in Versorgungsverträgen nach § 111 SGB V (Vorsorge- und medizinische Rehabilitationsmaßnahmen) vereinbart sind, sowie Leistungen nach § 40 SGB V (medizinische Rehabilitationsmaßnahmen) und nach § 43 SGB V (ergänzende Leistungen zur Rehabilitation) für die gesetzlichen Krankenkassen. Für die Rentenversicherungsträger besteht die Zulassung für Anschlussheilbehandlungen (AHB) nach Krankenhausaufenthalt und Heilverfahren (HV).
Insbesondere unsere Sophie-Luisen-Klinik verfügt in dem Bereich der geriatrischen Rehabilitation über eine Zulassung als geriatrische Rehabilitationseinrichtung nach § 107 Abs. 2 SGB V. Zudem ist sie nach Beihilfeverordnung (BVO) eine Einrichtung für Anschlussheilbehandlungen bzw. eine sonstige Einrichtung der medizinischen Rehabilitation (§ 7 Abs. 3 und 5 BVO BW). Unser Therapiezentrum verfügt daüber hinaus über die Zulassung zur Erweiterten Ambulanten Physiotherapie und zur ambulanten muskoskelettalen Rehabilitation.
Sie benötigen weitere Informationen? Gerne beantworten wir Ihre Fragen und erläutern Ihnen unsere Leistungen.