Ihr Weg zur Reha
Das Wiedergewinnen von Lebensqualität und die Rückkehr in ein selbstbestimmtes Leben stehen im Mittelpunkt der Behandlung.

Der Reha-Antrag
Wenn eine medizinische Rehabilitation beantragt werden soll, gilt es zunächst den zuständigen Kostenträger zu klären. Je nach Zuständigkeit kommt es bei der Beantragung Ihrer Reha-Maßnahme zu unterschiedlichen Verfahren.
Unsere Kliniken sind Partner der folgenden Rehabilitationskostenträger: Deutsche Rentenversicherung, gesetzliche Krankenkassen, private Krankenkassen und beamtenrechtliche Beihilfe.
Bei Rückfragen hilft Ihnen gerne unser Patientenmanagement.
Die gesetzliche Rentenversicherung, d.h. DRV Bund, Baden-Württemberg sowie die Bundesknappschaft, ist vor allem zuständig für Erwerbstätige, Bezieher einer Rente wegen Erwerbsminderung, Arbeitssuchende und andere Personen mit Beitrags- oder Wartezeiten.
Die gesetzliche Krankenversicherung, einschließlich Ersatzkassen und Betriebskrankenkassen ist vor allem zuständig für Kinder und Jugendliche, Studenten, Hausfrauen und Rentner und ist zumeist auch dann zuständig, wenn kein anderer Kostenträger vorrangig zuständig ist.
Die PKV kann – abhängig vom individuell abgeschlossenen Vertrag – die Kosten für ein Heilverfahren oder eine Rehabilitation für Privatversicherte übernehmen.
Die beamtenrechtliche Krankenfürsorge beteiligt sich an den Kosten für medizinische Rehabilitation und Vorsorgeleistungen bei beihilfeberechtigten Beamten wie Lehrkräften oder Kommunalbeamten.
Auch wenn sich viele Länder an den Beihilfevorschriften des Bundes (BhV) orientieren, so bestehen in Bund und Ländern – insbesondere im Hinblick auf das Antragsverfahren – unterschiedliche Regelungen. Auch Baden-Württemberg hat eigene Beihilfevorschriften, die wir im weiteren Verlauf für Sie aufgeführt haben. Informieren Sie sich im Zweifelsfall bei dem für Sie zuständigen Landesamt.
Die Aufenthaltsformen
Je nach medizinischem Bedarf und persönlicher Situation kann Ihre Rehabilitation stationär oder ambulant erfolgen. Wir erklären die Unterschiede, die Voraussetzungen und was jeweils für Sie bedeutet.
Für die einzelnen Kostenträger gibt es unterschiedliche Formen der Rehabilitation. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation werden in der Regel in Form ambulanter oder stationärer Leistungen gewährt und durchgeführt.
Bei Ihrem stationären Aufenthalt in unseren Kliniken entwickelt das zuständige Reha-Team gemeinsam mit Ihnen die Therapieziele, die mit den erbrachten Rehabilitationsleistungen in Ihrer persönlichen Situation erreicht werden sollen.
Generell geht es um die deutliche Verbesserung Ihres gesundheitlichen Zustands. Sofern Sie berufstätig sind, soll die medizinische Rehabilitation dazu beitragen, Ihre Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen. Bei Patienten, die einen Unfall erlitten haben, wird angestrebt, die dadurch verursachten Beeinträchtigungen zu verringern und die Bewältigung des Schadens zu erleichtern.
Bei einer stationären Maßnahme wohnen Sie für die komplette Dauer der Rehabilitation in einer unserer Kliniken.
Ganztägig ambulante Rehabilitation bedeutet eine hochwertige und intensive Rehabilitation im häuslichen Umfeld. Die ambulante Rehabilitation kann nach schwerwiegenden Operationen oder bei chronischen Krankheiten sinnvoll sein, wenn keine stationäre Rehabilitation angezeigt ist. Eine solche Maßnahme unterstützt optimal dabei, Ihre Beschwerden im Alltag zu bewältigen.
Im Rahmen der ambulanten Rehabilitationsmaßnahme verbringen Sie zwischen sechs und acht Stunden in unseren Kliniken oder dem ambulanten Therapiezentrum. Ärzte und Therapeuten behandeln Sie dort mit allem, was für Sie notwendig ist. Dazu kann Krankengymnastik gehören, aber auch Elektrotherapie, medizinische Trainingstherapie, Massagen, Entspannungstherapie, psychosoziale Unterstützung und andere Therapien aus unserem Behandlungsspektrum.
Nach Operationen und schweren Erkrankungen (z. B. Schlaganfall, Herzinfarkt) folgt auf den Aufenthalt im Krankenhaus häufig eine Behandlung in der Rehabilitationsklinik als anschließende Heilbehandlung (AHB). Diese sollte spätestens zwei Wochen nach der Operation beginnen. Leistungseinschränkungen, die durch die Erkrankung oder den Unfall ausgelöst wurden, können so schnellstmöglich behandelt werden.
Die stationäre Maßnahme dauert in der Regel von 18 bis max. 21 Tage.
Eine Badekur ist eine ambulante Vorsorgemöglichkeit, bei der die Salinen- oder Rosentrittklinik als Unterkunft gewählt werden kann. Die Anmeldung findet über die genannte Bettendisposition statt. Die Unterkunft kann auch frei in der Kernstadt Bad Rappenau gewählt werden. Die Therapien finden im Therapiezentrum des Kompetenzzentrums statt.
Der Beginn einer ambulanten Badekur ist im Normalfall ein Montag. Eine andere Absprache ist in Einzelfällen möglich. Die Dauer einer ambulanten Badekur beträgt in der Regel drei Wochen.
Die Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP) hat das Ziel, nach Unfallverletzungen oder Erkrankungen, die im Beruf zugezogen worden sind, eine Wiederherstellung oder zumindest eine Verbesserung der verletzen Körperregion zu erreichen. In der EAP wird eine Kombination verschiedener Behandlungen wie Physiotherapie, Massage und Elektrotherapie vorgenommen und auf den Einzelfall abgestellt. Ziel ist die Wiederaufnahme der Arbeitstätigkeit.
Die Berufsgenossenschaftliche Stationäre Weiterbehandlung (BGSW) ist eine Rehamaßnahme für schwere Verletzungen nach Arbeitsunfällen. In der BGSW wird unter ärztlicher Leitung eine intensive physiotherapeutische Behandlung mit weiteren Elementen wie muskulärem Aufbautraining, Ergotherapie und Logopädie durchgeführt. Die zur BGSW zugelassenen Kliniken müssen spezielle personelle, apparative und räumliche Anforderungen erfüllen.
Neben den medizinischen Einschränkungen sind berufs-und arbeitsplatzbezogene Probleme, die sich durch eingeschränktes Leistungsvermögen und beeinträchtigte Arbeitsfähigkeit zeigen, eine wichtige Aufgabe der Rehabilitation. Hohe Anforderungen an Flexibilität, Unsicherheitstoleranz und lebenslangem Lernen aber auch psychosoziale Belastungen führen zu krankheitsbedingten Ausfällen und Unwohlsein. Für Rehabilitanden mit diesen oder anderen beruflichen Problemen bestehen spezielle Behandlungskonzepte, die in der medizinischen Rehabilitation darauf ausgerichtet sind, ihre Teilhabe am Arbeitsleben dauerhaft zu sichern. Zusammengeführt werden diese Begriffe unter der Bezeichnung Medizinisch beruflich-orientierte Rehabilitation (MBOR).
Die MBOR besteht aus drei aufeinander aufbauenden Phasen:
- Phase A: Beruflich orientierte Basisangebote in allen medizinischen Reha-Einrichtungen
- Phase B: MBOR-Kernmaßnahmen, die über die beruflich orientierten Basisangebote hinausgehen, in allen medizinischen Rehabilitationseinrichtungen für Rehabilitanden mit besonderen beruflichen Problemlagen
- Phase C: Spezifische MBOR-Maßnahmen in ausgewählten medizinischen Rehabilitationseinrichtungen für Versicherte mit besonders ausgeprägtem Bedarf. (in Kooperation)
Besichtigungen für Gruppen
Wie sieht es in einer Rehaklinik aus? Lernen Sie uns und unsere Häuser bei einer Besichtigung persönlich kennen.
Die Kliniken des Kompetenzzentrums Bad Rappenau laden gerne unterschiedliche Interessengruppen zu Besichtigungen ein. Die Besucherinnen und Besucher lernen hierbei die Bereiche Anschlussheilbehandlungen und Rehabilitation, die einzelnen Fachabteilungen sowie die Restaurants und die Unterkünfte kennen.
Nach einer kurzen Begrüßung und Einführung in den Konzern wird in einem ärztlichen Vortrag zu einem spezifischen Thema die medizinische Versorgung in unseren Rehabilitationskliniken dargestellt. Anschließend werden die Besucherinnern und Besucher durch die Räumlichkeiten geführt. In der Gesprächsrunde zum Ende der Veranstaltung werden offene Fragen beantwortet.
Falls Sie Interesse an einem Besuch haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Gerne können auch Einzelpersonen zu einer Hausführung angemeldet werden.
Gut zu wissen
Unter dem Dach der Kur- und Klinikverwaltung Bad Rappenau arbeiten fünf Gesundheitseinrichtungen zusammen. Zum Kompetenzzentrum für medizinische Rehabilitation und Prävention gehören
- die Rosentrittklinik: Fachklinik für Rehabilitation in den Bereichen Psychosomatik und Orthopädie
- die Salinenklinik: Fachklinik für Ortopädie und Unfallchirurgie (BGSW)
- das Stimmheilzentrum: Fachklinik für Stimm-, Sprech- und Schluckstörungen
- die Sophie-Luisen-Klinik: Geriatrische Rehabilitationsklinik
- das Therapiezentrum mit Rehastudio
Im Folgenden finden Sie die ICD-Übersicht aller Diagnosen, die in unseren Kliniken behandelt werden. Eine Mitbehandlung von Nebenerkrankungen ist nach Rücksprache mit unserem medizinischen Fachpersonal möglich.
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Deutsche Rentenversicherung (DRV): wenn die Reha die Erwerbsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen soll.
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Krankenkasse: wenn sie der medizinischen Genesung dient, ohne dass Erwerbsfähigkeit im Vordergrund steht.
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Unfallversicherung: bei Arbeits- oder Wegeunfällen.
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Agentur für Arbeit oder Jobcenter: bei beruflicher Reha.
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Formular der DRV oder Krankenkasse ausfüllen.
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Ärztlicher Befundbericht muss beigelegt werden.
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Der Antrag kann online, per Post oder über den Arzt gestellt werden.
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Tipp: Ärztin oder Arzt kann den Antrag begründen („Reha statt Rente“).
Die Rentenversicherung oder Krankenkasse prüft Ihren Antrag.
Nach Bewilligung erhalten Sie:
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eine Zuweisung zu einer Reha-Klinik oder
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die Möglichkeit, Ihr Wunsch- und Wahlrecht zu nutzen (Sie dürfen eine Klinik vorschlagen).
Sie haben das Recht, eine bevorzugte Reha-Klinik zu nennen (§ 9 SGB IX).
Ihre Begründung kann zum Beispiel sein: Nähe zur Familie, spezielle Therapieangebote oder gute Erfahrungen.
Der Kostenträger muss Ihren Wunsch berücksichtigen, sofern keine medizinischen oder wirtschaftlichen Gründe dagegen sprechen.
In der Regel dauert eine Reha drei Wochen.
Bei medizinischer Notwendigkeit kann sie auf Antrag verlängert werden.
Nein. Während der Reha sind Sie von der Arbeit freigestellt.
Sie erhalten in dieser Zeit Übergangsgeld (von der DRV) oder Krankengeld (von der Krankenkasse).
Das Übergangsgeld ist eine finanzielle Leistung der Deutschen Rentenversicherung, um Ihren Verdienstausfall während der Reha auszugleichen.
Es beträgt in der Regel 68 % Ihres letzten Nettogehalts, bei Kindern 75 %.
Ja, aus wichtigen Gründen – etwa bei familiären Verpflichtungen oder gesundheitlichen Problemen.
Eine Verschiebung muss beim Kostenträger beantragt und begründet werden.
Sie können Widerspruch einlegen, und zwar innerhalb von einem Monat nach Erhalt des Bescheids.
Begründen Sie den Widerspruch am besten mit aktuellen medizinischen Unterlagen oder einem ärztlichen Attest.
Flyer & Broschüren
Hier finden Sie Broschüren zum Reha-Angebot in Bad Rappenau sowie die Informationsflyer unserer spezialisierten Reha-Kliniken zum Herunterladen.
zu den Broschüren

