Rehabilitation beantragen
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Beantragung einer medizinischen Rehabilitation – von den Voraussetzungen über den Ablauf bis hin zu Kosten, Dauer und Klinikwahl.

Reha-Antrag
Ja, wenn Ihre Erwerbsfähigkeit durch Krankheit oder Behinderung gefährdet oder eingeschränkt ist, eine Rehabilitation Ihren Gesundheitszustand verbessern kann und Sie die Therapie körperlich wahrnehmen können.
- Rehabilitationsbedarf aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen
- Aussicht auf Stabilisierung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit
- Gesundheitliche Eignung für die Teilnahme an Therapien
Benötigte Unterlagen: Hauptantragsformular, Zusatzbögen (G110, G115, G9590), ärztlicher Befund oder Gutachten. Die Stellungnahme Ihres behandelnden Arztes ist besonders wichtig. Alternativ kann die Deutsche Rentenversicherung ein Gutachten in Auftrag geben.
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Standard: Mindestversicherungszeit von 15 Jahren
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Sonderfälle:
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6 Monate Pflichtbeiträge innerhalb der letzten 2 Jahre
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Beschäftigung nach Ausbildung innerhalb von 2 Jahren
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Hinterbliebenenrente wegen Erwerbsminderung
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Bei verminderter Erwerbsfähigkeit: verkürzte Mindestversicherungszeit 5 Jahre
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Zuständigkeit liegt bei Krankenkasse oder Berufsgenossenschaft
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Gesundheitliche Probleme nach Arbeitsunfall → Berufsgenossenschaft
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Hauptaufenthalt im Ausland
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Akutbehandlung erforderlich (z. B. Krankenhaus)
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Beim zuständigen Kostenträger
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Online bei der Deutschen Rentenversicherung
Ja, Sie haben ein Wunsch- und Wahlrecht. Klinikvorschläge können schon mit dem Antrag eingereicht werden. Wird Ihr Wunsch abgelehnt, muss dies begründet werden und Widerspruch ist möglich.
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Standard: 3 Wochen
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Verlängerung möglich, falls medizinisch notwendig
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Bei psychosomatischen oder Abhängigkeits-Erkrankungen kann die Dauer länger sein
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Erwerbstätige: Deutsche Rentenversicherung
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Rentner: Krankenversicherung
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Weitere Kostenträger: private Krankenversicherung, gesetzliche Unfallversicherung
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Eigenfinanzierung möglich (10 € pro Tag)
Ambulant:
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Tagsüber in Einrichtung, abends zu Hause
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Max. 45 Minuten Fahrweg
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Keine Zuzahlung
Stationär:
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Ganztägige Unterbringung mit Verpflegung
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Meist gewählte Form
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Zuzahlungen möglich
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Vollständige Fokussierung auf Rehabilitation
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Kinder unter 12 Jahren oder mit Behinderung: Kostenübernahme für Haushaltshilfe oder Betreuung möglich
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Einige Kliniken bieten Betreuung vor Ort an
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Anträge auf Kinderbetreuung oder Mitnahme sollten frühzeitig gestellt werden
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Frühzeitig Träger oder Service-Stelle kontaktieren
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Wunschkliniken und Kinderbetreuung klären
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Alle Formulare sorgfältig ausfüllen
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Ärztliche Stellungnahme oder Gutachten einholen
Hier haben wir Behörden, Einrichtungen und Institutionen aufgelistet, die Ihnen bei Fragen zum Thema Rehabilitation und Prävention weiter helfen können.
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Deutsche Rentenversicherung Bund
Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg
Deutsche Rentenversicherung - Formulare Rehabilitation
Deutsche Rentenversichung - Medizinische Rehabilitation
Deutsche Rentenversicherung - Anschlussrehabilitation
Qualitätsverbund Reha und Gesundheit Baden-Württemberg
Heilbäderverband Baden-Württemberg
DEGEMED - Deutsche Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation e.V.
Bundesministerium für Gesundheit
L-TV - Filmbeitrag über die Kliniken
Selbsthilfe-Info Baden-Württemberg
Onmeda - Das Gesundheitsportal
Gemeinsame Servicestelle für Rehabilitation in Baden-Württemberg
Lifeline - Medizin im Internet
Apothekerkammer Baden-Württemberg
Spiele ohne Grenzen Bad Rappenau
Sole- und Saunaparadies RappSoDie
Fachkompetenzen und Krankheitsbilder
Unter dem Dach der Kur- und Klinikverwaltung Bad Rappenau arbeiten fünf Gesundheitseinrichtungen zusammen. Zum Kompetenzzentrum für medizinische Rehabilitation und Prävention gehören
- die Rosentrittklinik: Fachklinik für Rehabilitation in den Bereichen Psychosomatik und Orthopädie
- die Salinenklinik: Fachklinik für Ortopädie und Unfallchirurgie (BGSW)
- das Stimmheilzentrum: Fachklinik für Stimm-, Sprech- und Schluckstörungen
- die Sophie-Luisen-Klinik: Geriatrische Rehabilitationsklinik
- das Therapiezentrum mit Rehastudio
Für die einzelnen Kostenträger gibt es unterschiedliche Formen der Rehabilitation. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation werden in der Regel in Form ambulanter oder stationärer Leistungen gewährt und durchgeführt.
Anschlussheilbehandlung (AHB)
Nach Operationen und schweren Erkrankungen (z. B. Schlaganfall, Herzinfarkt) erfolgt eine Behandlung in der Rehabilitationsklinik häufig als anschließende Heilbehandlung (AHB) an den Aufenthalt im Krankenhaus. Die AHB sollte spätestens zwei Wochen nach der Operation beginnen.
Leistungseinschränkungen, die durch die Erkrankung oder den Unfall ausgelöst wurden, können so schnellstmöglich behandelt werden. Die stationäre Maßnahme dauert in der Regel von 17 bis max. 21 Tagen.
Stationäre Rehabilitationsmaßnahme
Bei Ihrem stationären Aufenthalt in unseren Kliniken entwickelt das zuständige Reha-Team gemeinsam mit Ihnen die Therapieziele, die mit den erbrachten Rehabilitationsleistungen in Ihrer persönlichen Situation erreicht werden sollen. Generell geht es um die deutliche Verbesserung Ihres gesundheitlichen Zustands. Sofern Sie berufstätig sind, soll die medizinische Rehabilitation dazu beitragen, Ihre Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen.
Bei Patienten, die einen Unfall erlitten haben, wird angestrebt, die dadurch verursachten Beeinträchtigungen zu verringern und die Bewältigung des Schadens zu erleichtern. Bei einer stationären Maßnahme wohnen Sie für die komplette Dauer der Rehabilitation in einer unserer Kliniken.
Ambulante Rehabilitationsmaßnahme
Ambulante Rehabilitation verbindet eine hochwertige und intensive Rehabilitation mit dem Verbleib im häuslichen Umfeld. Die ambulante Rehabilitation kann nach schwerwiegenden Operationen oder bei chronischen Krankheiten sinnvoll sein, wenn keine stationäre Rehabilitation angezeigt ist. Eine solche Maßnahme unterstützt optimal dabei, Ihre Beschwerden im Alltag zu bewältigen.
Sie verbringen zwischen sechs und acht Stunden in unseren Kliniken oder dem ambulanten Therapiezentrum. Ärzte und Therapeuten behandeln Sie dort mit allem, was für Sie notwendig ist. Dazu kann Krankengymnastik gehören, aber auch Elektrotherapie, medizinische Trainingstherapie, Massagen, Entspannungstherapie, psychosoziale Unterstützung und vieles andere mehr.
Ambulante Badekur – Urlaub und Kur verbinden
Eine ambulante Badekur ähnelt der Kompaktkur. Der Unterschied besteht lediglich in der Unterbringung und der Örtlichkeit der Therapieanwendungen. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Unterkunft frei in der Kernstadt Bad Rappenau zu wählen. Der Beginn einer ambulanten Badekur ist im Normalfall ein Montag. Eine andere Absprache ist in Einzelfällen möglich. Die Dauer einer ambulanten Badekur beträgt drei Wochen. Wenden Sie sich für Fragen oder weitere Informationen bitte an das Therapiezentrum unter 07264 / 86 2132 (Mo - Do 08.00 - 12.00 Uhr).
Sofern die Kapazitäten zur Verfügung stehen sollten, besteht ggf. auch die Möglichkeit, Sie in der Salinen Klinik oder der Rosentritt unterzubringen. Anfragen unter:
Salinenklinik
Tel.: 0 72 64 82-51 50
Fax: 0 72 64 86-21 13
anmeldung@salinenklinik.de
Rosentrittklinik
Tel.: 0 72 64 83-31 22
Fax: 0 72 64 86-21 13
anmeldung@rosentrittklinik.de
Nach der Beratung durch Ihren Hausarzt stellt dieser bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag zur Genehmigung einer ambulanten Badekur, die Krankenkasse genehmigt diese und Sie suchen sich eine Unterkunft in der Kernstadt Bad Rappenau aus. Wenn Sie eine Unterbringung in der Salinenklinik oder der Rosentrittklinik wünschen, wenden Sie sich bitte an die Bettendisposition. Vereinbaren Sie für Ihren Anreisetag einen Termin mit einem der in der Übersicht auf dieser Seite aufgeführten Bade-/Kurärzte für ca. 9 Uhr. Nach dem Kurarzttermin gehen Sie mit der Verordnung des Arztes zu unserer Therapiedisposition im Therapiezentrum. Diese plant Ihren kompletten dreiwöchigen Aufenthalt.