Seite drucken Seite drucken

27.01.2023

BGSW - Berufsgenossenschaftliche Stationäre Weiterbehandlung

Eine Berufsgenossenschaftliche Stationäre Weiterbehandlung (BGSW) ist eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme, die im Regelfall im Anschluss an eine Akutbehandlung erfolgt.

Eine BGSW kommt vor allem nach Verletzungen des Stütz- und Bewegungsapparates, aber auch bei Verletzungen des peripheren und zentralen Nervensystems durch Arbeits- oder Wegunfälle oder anerkannte Berufskrankheiten zum Einsatz. Dazu zählen zum Beispiel Brüche der Extremitäten, Gelenkverletzungen und endoprothetischer Gelenkersatz, Wirbelverletzungen, Amputationen und vieles mehr. Voraussetzung für eine BGSW ist immer die ausreichende Belastbarkeit des Rehabilitanden.

Behandlungen während der BGSW

Während der BGSW werden verschiedene Behandlungselemente eingesetzt. Es handelt sich bei der Maßnahme um eine intensive physiotherapeutische Behandlung unter ärztlicher Leitung, die um weitere Elemente wie z.B. Muskelaufbautraining, Ergotherapie, Logopädie oder psychosoziale Therapien ergänzt wird.

Ziele einer BGSW

Die Hauptaufgabe der BGSW ist die medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation mit dem Ziel der Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit im Ursprungsberuf bzw. der Vermeidung oder Verringerung einer Erwerbsunfähigkeit.

Welche Klinik bei BGSW?

Die stationäre Maßnahme dauert in der Regel 3 - 4 Wochen und findet in speziell zugelassenen Rehabilitationskliniken statt. In Deutschland gibt es derzeit etwa 150 Kliniken, die die strengen Kriterien für die Durchführung von BGSW-Maßnahmen erfüllen. Es gibt sowohl apparative als auch räumliche und personelle Anforderungen an die Kliniken. Auch die Qualifikationen der Ärzte und Therapeuten sind relevant für die BG-Zulassung. Bei einer BGSW können Sie ebenfalls von Ihrem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch machen und eine für Sie geeignete Klinik selbst aussuchen. Das sollten Sie nutzen und schon mit dem Antrag einen Vorschlag für eine Klinik Ihrer Wahl einreichen.

In unserem Kompetenzzentrum für medizinische Rehabilitation und Prävention in Bad Rappenau erfüllen wir diese Kriterien und bieten unseren Patienten in der Salinenklinik eine Berufsgenossenschaftliche Stationäre Weiterbehandlung an. 

Wie kann es nach einer BGSW weitergehen?

Sollte eine berufliche Wiedereingliederung nach der BGSW nicht möglich sein, können sich weitere Rehabilitationsmaßnahmen wie eine arbeitsplatzbezogene Muskuloskeletale Rehabilitation (ABMR) oder eine erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) anschließen. 

Beantragung einer BGSW

Die Beantragung erfolgt in der Regel durch den zuständigen Durchgangsarzt der behandelnden Akutklinik oder Praxis. Dieser leitet nach Genehmigung auch alle weiteren erforderlichen Maßnahmen wie z.B. Aufnahmetermin und Versand der ärztlichen Unterlagen an die weiterbehandelnde Klinik in die Wege. In Einzelfällen kann auch die Berufsgenossenschaft selbst eine BGSW verordnen.

Wer übernimmt die Kosten?

Die Kosten für eine BGSW werden von der zuständigen Berufsgenossenschaft übernommen. Die Berufsgenossenschaft ist alleiniger Kostenträger und kommt neben den Reisekosten des Rehabilitanden sowie ggf. notwendiger Begleitpersonen auch für ein evtl. notwendiges Verletztengeld während des Heilverfahrens auf. Dieses beträgt 80% des letzten Bruttogehalts und wird bezahlt, wenn während der Rehabilitation kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht.

Unser Patientenmanagement steht Ihnen gerne zur Verfügung, um einen Aufenthalt in unserer Salinenklinik zu planen. Nutzen Sie dazu einfach unser Kontaktformular.