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Ihr Weg zur Reha

Alles zu Voraussetzungen, Dauer und Kosten einer Reha

Hier finden Sie alles, was Sie vor der Beantragung einer Rehabilitation wissen müssen.

Kann ich eine medizinische Rehabilitation beantragen?

Persönliche Voraussetzungen 

Ganz allgemein gesagt, erfüllen Sie die persönlichen Voraussetzungen für eine Reha, wenn bei Ihnen Rehabilitationsbedarf vorliegt. Das bedeutet:

  • Ihre Erwerbsfähigkeit ist wegen einer Erkrankung oder einer Behinderung gefährdet oder bereits eingeschränkt,
  • es ist absehbar, dass die Reha Ihren Gesundheitszustand soweit wiederherstellen oder stabilisieren kann, so dass Sie absehbar wieder arbeiten können und
  • Ihre Gesundheit erlaubt Ihnen das Aufsuchen der Rehabilitationseinrichtung und die Teilnahme an den Therapien, die dort durchgeführt werden.

Ob die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind, klären neben dem Hauptantragsformular, die Zusatzbögen G110, G115, G9590 und der ärztliche Befundbericht oder das ärztliche Gutachten. Diese Formulare müssen sorgfältig ausgefüllt werden, da sie die Grundlage für die Entscheidung über den Antrag darstellen. Von besonderer Wichtigkeit ist die fachliche Stellungnahme Ihres behandelnden Arztes oder Ihres Betriebsarztes, d. h. ob dieser eine Rehabilitation befürwortet und ihre Notwendigkeit betont. Sie haben alternativ die Möglichkeit, ein ärztliches Gutachten bei der Deutschen Rentenversicherung zu beantragen. Die Deutsche Rentenversicherung gibt dann für Sie ein solches Gutachten in Auftrag.

Versicherungsrechtliche Voraussetzungen

Neben den persönlichen Voraussetzungen müssen bestimmte versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein. Die meisten Erwerbstätigen in Deutschland erfüllen diese. Generell gilt, dass Sie eine Mindestversichertenzeit von insgesamt 15 Jahren erfüllt haben müssen. Das bedeutet, dass für diesen Zeitraum Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt wurden. Auf die Mindestversichertenzeit werden alle geleisteten Pflichtbeiträge oder freiwillig gezahlten Beträge, Kinderbetreuungszeiten und Zeiten aus dem Versorgungsausgleich angerechnet. Zeiten, in denen Arbeitslosengeld I bezogen wurde, werden zur Mindestversichertenzeit hinzugezählt. Zeiten, in denen Arbeitslosengeld II bezogen wurde, zählen nicht dazu. Aber auch unter anderen Voraussetzungen ist die Beantragung möglich und zwar, wenn 

  • zwei Jahre vor dem Antrag mindestens sechs Monate lang Pflichtbeiträge in die Rentenkasse eingezahlt wurden (normales Beschäftigungsverhältnis oder selbstständige Tätigkeit),
  • innerhalb von zwei Jahren nach einer Ausbildung bis zum Antrag eine Beschäftigung ausgeübt wurde,
  • Sie Hinterbliebenenrente wegen Erwerbsminderung erhalten.

Bei bereits verminderter Erwerbsfähigkeit oder drohender Erwerbsminderung verkürzt sich die Mindestversichertenzeit auf fünf Jahre. Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen werden vor allem über das Hauptantragsformular geklärt.

Wann ist eine Rehabilitation nicht möglich?

In bestimmten Fällen kann eine Rehabilitation nicht durch die Deutsche Rentenversicherung erbracht werden, da andere Träger für die Durchführung zuständig sind (z. B. Ihre Krankenkasse oder Ihre Berufsgenossenschaft). In diesem Fall leitet die Rentenversicherung Ihren Antrag an die zuständige Stelle weiter. Sollten Ihre gesundheitlichen Probleme die Folge eines Arbeitsunfalls sein, ist Ihre Berufsgenossenschaft für die Leistung zur medizinischen Rehabilitation zuständig. Eine medizinische Rehabilitation durch die Deutsche Rentenversicherung ist darüber hinaus auch nicht möglich, wenn Sie sich hauptsächlich im Ausland aufhalten oder Ihre gesundheitlichen Probleme zunächst durch eine Akutbehandlung (z. B. im Krankenhaus) behandelt werden müssen.

Wo bekomme ich die Antragsformulare?

Um ein Antragsformular für Ihre Maßnahme zu bekommen, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Kostenträger. Das Formular der Deutschen Rentenversicherung finden Sie auch im Internet.

Kann ich mir meine Reha-Klinik aussuchen?

Als Leistungsberechtigter haben Sie ein grundsätzliches Wunsch- und Wahlrecht, eine für Sie geeignete Klinik selbst auszusuchen. Die Vorschrift will Patientinnen und Patienten stärken, ihre Selbstbestimmung fördern und ihnen bei ihrer Rehabilitation möglichst viel Raum zur eigenverantwortlichen Gestaltung ihrer Lebensverhältnisse geben. Das sollten Sie nutzen und schon mit Ihrem Antrag auf eine Rehabilitation einen Vorschlag für eine Klinik Ihrer Wahl einreichen. Ob unsere Kliniken für Sie und Ihr Krankheitsbild in Frage kommen, erfahren Sie unter Indikationen.

Was ist, wenn mein Wunsch abgelehnt wird?

Sollte der Rehabilitationsträger Ihren Wünschen nicht entsprechen, so muss er dies in einem Bescheid begründen. Generell sollten Sie Aussagen, dass eine bestimmte Klinik für Sie nicht geeignet sei oder nicht belegt werden darf, genau überprüfen. Gegebenenfalls kann diese Aussage gemeinsam mit der Klinik Ihrer Wahl entkräftet werden. Sie können und sollten dann gegen den Bescheid Widerspruch einlegen.

Wie lange dauert eine Maßnahme?

In der Regel dauert eine medizinische Rehabilitation drei Wochen. Wenn es medizinisch notwendig ist, kann diese Zeit auch verlängert werden. Bei bestimmten Erkrankungen, z. B. bei psychosomatischen Erkrankungen oder Abhängigkeitserkrankungen kann die Dauer einer medizinischen Rehabilitation von vornherein bereits erheblich längere Zeit in Anspruch nehmen.

Wer zahlt die Maßnahme?

Für Patienten, die noch im Berufsleben stehen, übernimmt in den häufigsten Fällen die Deutsche Rentenversicherung die Kosten für die Maßnahme. Die Krankenvericherungen tragen die entstehenden Kosten für Patienten, die schon im Ruhestand sind.

Weitere Kostenträger sind:

  • private Krankenversicherungen
  • die gesetzliche Unfallversicherung

Falls Sie eine Maßnahme außerhalb des gesetzlichen Anspruch wahrnehmen wollen, können Sie die Maßnahme auch selbst finanzieren. Pro Tag müssen vom Patienten 10,00 € als Eigenanteil zugezahlt werden.

Was ist der Unterschied zwischen einer ambulantenten bzw. stationären Rehabilitation?

Ganztägig ambulante Rehabilitation

Hier sind Sie tagsüber in der Rehabilitationseinrichtung, verbringen aber die Abende und Wochenenden zu Hause. Die Einrichtungen sind sehr gut ausgestattet und mit den niedergelassenen Ärzten vor Ort vernetzt. In der Regel sind die ambulanten Zentren kleiner als die stationären Einrichtungen.

  • Voraussetzung: Die ambulante Rehabilitationseinrichtung muss sich in der Nähe Ihres Wohnortes befinden, d. h. sie darf nicht weiter als 45 Minuten Fahrweg von zu Hause entfernt sein.
  • Vorteil: Sie sind in der Reha, aber doch zu Hause. Zudem sind in der ambulanten Rehabilitation keine Zuzahlungen erforderlich.
  • Tipp: Wenn Sie eine ambulante Reha für sich in Betracht ziehen, ist es empfehlenswert vor der Antragstellung abzuklären, ob sich eine Rehabilitationseinrichtung, die Ihre Erkrankung behandelt, in Ihrer Nähe befindet. Nutzen Sie die Gelegenheit und schauen Sie sich die Einrichtung vorher an. Bei der Antragstellung können Sie eine gewünschte Einrichtung bereits angeben.

Stationäre Rehabilitation

Hier sind Sie ganztägig in einer Rehabilitationseinrichtung mit Verpflegung und Übernachtung untergebracht. Die meisten aller medizinischen Rehabilitationen werden so durchgeführt. Für die nicht-medizinischen Leistungen (Unterkunft und Verpflegung) können dabei Zuzahlungen anfallen.

  • Vorteil: Stationäre Rehabilitationseinrichtungen gibt es für alle Erkrankungen. Die stationäre Unterbringung ermöglicht es Ihnen, sich völlig herausgelöst aus dem Alltag um Ihre gesundheitlichen Probleme zu kümmern.

Wer kümmert sich um meine Kinder, wenn ich in der Reha bin?

Wenn in Ihrem Haushalt ein Kind lebt, das unter 12 Jahre alt oder aufgrund einer Behinderung auf Hilfe angewiesen ist, kann für die Zeit der medizinischen Rehabilitation eine Kostenübernahme für eine Haushaltshilfe geprüft werden. Voraussetzung dabei ist, dass während Ihrer Abwesenheit nahe Angehörige die Haushaltsführung nicht übernehmen können. Sollten dem Angehörigen wegen der notwendigen Haushaltsführung Verdienstausfälle entstehen, kann die Übernahme dieser durch die Deutsche Rentenversicherung ebenfalls geprüft werden. Einige Rehabilitationskliniken bieten die Möglichkeit an, dass Kinder mitgebracht und während der Therapiezeiten vor Ort betreut werden können. In diesem Fall kann die Deutsche Rentenversicherung die Kostenübernahme für die Mitnahme prüfen. Sofern das Kind bereits 12 Jahre alt ist, prüft die Deutsche Rentenversicherung, ob Kinderbetreuungskosten erbracht werden können. Die Anträge auf diese Leistungen sollten bereits im Vorfeld der medizinischen Rehabilitation gestellt werden.

Wichtig: Für genauere Informationen und zur Prüfung der Voraussetzungen sollten Sie sich frühzeitig mit Ihrem Träger in Verbindung setzen oder eine Service- und Beratungsstelle aufsuchen.