Besuch in der Sophie-Luisen-Klinik
Besuche in der Sophie-Luisen-Klinik nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Einhaltung von Hygieneregeln ist dabei Pflicht.
Besuch ist für den Reha-Erfolg wichtig und in normalen Zeiten problemlos möglich. In Zeiten von Corona stellt uns jedoch jeder Kontakt vor große Herausforderungen. Wir haben für unsere Patienten der Sophie-Luisen-Klinik eine Möglichkeit des Besuches geschaffen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aufgrund der aktuellen Situation Besuche nur unter besonderen Sicherheitsregeln erlauben können:
- Vorherige Anmeldung über unsere Online-Anmeldung
- Besuche können nur im Nachweis des 2G-Status stattfinden
- auch vollgeimpfte Besucher (2. Impfung vor mind. 14 Tagen) brauchen einen tagesaktuellen Schnelltest. Bitte bringen Sie zudem Ihren Impfnachweis mit.
- Telefonnummern der Pflegestationen: 07264 - 83 6410 Ebene 3; 07264 83 6420 für Ebene 4
- Gebuchte Besuchszeiten sind vorgegeben und müssen eingehalten werden.
- Es ist pro Besuch nur eine Besuchsperson gestattet.
Vorherige Anmeldung über unsere Online-Anmeldung |
Besucher kommen bitte zum unteren Eingang der Rosentrittklinik (gegenüber Parkplatz) und melden sich an der Gegensprechanlage beim Pflegedienst (Telefonnummern: 07264 - 83 6410 Ebene 3; 07264 83 6420 für Ebene 4).
- Achtung: der Zugang befindet sich nicht am Haupteingang, sondern beim Nebeneingang gegenüber des Parkplatzes unterhalb der Klinik
- FFP2-Maske ist während des gesamten Besuches zu tragen.
- Verschieben oder stornieren der Termine ist nicht möglich.
- Das grundsätzliche Betreten der Klinik ist nicht möglich.
- Toilettengang in der Klinik leider nicht möglich!
Der Besuch durch Personen:
- die in den letzten vier Wochen vor dem Besuch mit SARS-CoV-2 infiziert waren, oder bei denen in diesem Zeitraum ein nicht widerlegter Verdacht einer solchen Infektion bestand, sofern sie nicht nachgewiesenermaßen nicht mehr ansteckend sind,
- die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen, oder
- die in den letzten 14 Tagen vor dem Besuch Kontakt zu einer Person hatten, die in den letzten vier Wochen vor dem Besuch mit SARS-CoV-2 infiziert war, oder bei der in diesem Zeitraum ein nicht widerlegter Verdacht auf eine solche Infektion
bestanden hat, ist nicht gestattet.